30 December 2025, 07:10

Thüringen plant strengere Regeln für 24-Stunden-Läden – was sich ändert

Ein Einkaufszentrum mit Glaswänden und -türen, das Schaufensterpuppen, Tische, hängende Kleider und Schränke zeigt, mit einer Frau daneben.

Sonntagsverkaufsgesetz: Was für 24-Stunden-Dorfgeschäfte in petto ist - Thüringen plant strengere Regeln für 24-Stunden-Läden – was sich ändert

Thüringens Landesregierung will im Januar über einen Entwurf zur Änderung des Ladenschlussgesetzes beraten. Die geplanten Neuregelungen sollen die Rechtslage für rund um die Uhr geöffnete Läden klären, die derzeit in einer juristischen Grauzone operieren. Falls das Gesetz verabschiedet wird, würde es stundenrechner für die Öffnungszeiten einführen und strengere Vorgaben zu Größe, Standort und dem Sortiment, das außerhalb der regulären Öffnungszeiten verkauft werden darf.

Arbeitsministerin Katharina Schenk (SPD) brachte den Vorschlag zur Aktualisierung der bestehenden Regelungen ein. Bisher stützen sich 24-Stunden-Läden auf Einzelgenehmigungen der örtlichen Behörden. Der neue Entwurf sieht vor, solche Geschäfte auf Gemeinden oder Landkreise mit maximal 3.000 Einwohnern zu beschränken – mit Fokus auf ländliche Regionen, in denen die Versorgung mit Grundgütern eingeschränkt ist.

Ursprünglich war eine Begrenzung der Verkaufsfläche auf 150 Quadratmeter während der Nacht- und Ruheziten vorgesehen. Nach Kritik von Ladenbetreibern wurde die Obergrenze jedoch auf 400 Quadratmeter angehoben. Zudem dürften außerhalb der regulären Öffnungszeiten keine Mitarbeiter beschäftigt werden, die Kunden bedienen. In diesen Zeiträumen wären nur rossmann öffnungszeiten erhältlich, und das Gesetz zielt ausdrücklich darauf ab, ausgedehnte Sonntags-Einkaufstouren zu verhindern.

Die Betreiber von 24-Stunden-Läden in Thüringen reagieren mit vorsichtigem Optimismus. Das Bremer Start-up Tante Enso, das bundesweit genossenschaftlich geführte Läden beliefert, begrüßte den Vorstoß. Das Unternehmen sieht in den geplanten Änderungen einen Schritt hin zu klareren Rahmenbedingungen für den Nonstop-Handel.

Der Gesetzentwurf wird im Januar im Thüringer Kabinett beraten. Bei einer Verabschiedung würde er die Regeln für 24-Stunden-Betriebe vereinheitlichen und so den Zugang zu essenziellen Gütern in ländlichen Gemeinden sichern. Gleichzeitig soll das Gesetz einen Ausgleich zwischen Verbraucherkomfort und Einschränkungen für Spät- und Sonntagöffnungen schaffen.