Warum der Karsamstag kein Feiertag in DACH ist – trotz religiöser Bedeutung
Oliver LinkeWarum der Karsamstag kein Feiertag in DACH ist – trotz religiöser Bedeutung
Karsamstag – ein ganz normaler Arbeitstag in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Der Karsamstag, auch als Ostersamstag bekannt, ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein gewöhnlicher Werktag – trotz seiner religiösen Bedeutung als letzter Tag der Fastenzeit. In keinem dieser Länder gilt er als gesetzlicher Feiertag. Da das Osterfest ein bewegliches Fest ist, verschiebt sich das Datum auch in diesem Jahr wieder.
Der Tag vor Ostersonntag nimmt in der christlichen Tradition eine zentrale Rolle ein: Er markiert das Ende der Fastenzeit und dient der stillen Besinnung. Theologisch wird der Begriff Karsamstag bevorzugt, während Ostersamstag im Alltag geläufiger ist.
In Deutschland müssen Arbeitnehmer an diesem Tag wie gewohnt ihrer Beschäftigung nachgehen – es gibt weder einen automatischen Anspruch auf Zusatzvergütung noch auf freien. Schulen und Kitas bleiben zwar oft geschlossen, allerdings nur wegen der allgemeinen Osterferien. Behörden arbeiten hingegen wie an jedem anderen Werktag.
Da sich das Osterdatum nach dem Mondkalender richtet, ändert es sich jährlich. 2026 fällt der Karsamstag auf den 4. April, Ostersonntag folgt am 5. April. Zwar wird in einigen deutschen Regionen zu einer zurückhaltenden Atmosphäre geraten, rechtliche Einschränkungen für Arbeit oder Handel gibt es jedoch nicht.
Auch Österreich und die Schweiz handhaben den Tag gleich: Er wird wie jeder andere Werktag behandelt, Geschäfte und Dienstleistungen laufen ohne Unterbrechung.
Für Arbeitnehmer bringt der Karsamstag in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Sonderregelungen mit sich. Schulen machen zwar wegen der Ferienpause zu, Büros und Läden bleiben jedoch geöffnet. Die religiöse Bedeutung des Tages schlägt sich weder in einer gesetzlichen Anerkennung noch in einer verpflichtenden Arbeitsruhe nieder.






