23 December 2025, 07:12

HZA-IZ: €310.000 Bußgelder und Strafen - Zoll greift bei Mindestlohnverstößen ein

Ein Auto mit Textzitaten darunter.

HZA-IZ: €310.000 Bußgelder und Strafen - Zoll greift bei Mindestlohnverstößen ein

Hauptzollamt Itzehoe: 310.000 Euro Bußgelder und Strafen – Zoll ahndet Verstöße gegen Mindestlohn

Hauptzollamt Itzehoe – Itzehoe, Hamburg – 19.07.2024 Rund 265.000 Euro Bußgelder und fast... [Weiterlesen]

Ein Geschäftsführer eines Autohauses in Itzehoe ist wegen der Unterbezahlung von Mitarbeitenden mit hohen Strafen belegt worden. Die Sanktionen belaufen sich auf insgesamt fast 300.000 Euro, nachdem Beschäftigte deutlich weniger als den gesetzlichen Mindestlohn erhalten hatten. Zudem wurden nicht abgeführte Sozialabgaben in Höhe von über 25.000 Euro aufgedeckt.

Der Fall kam ins Rollen, als Mitarbeitende angaben, nur 6 Euro pro Stunde erhalten zu haben – weit unter dem aktuellen Mindestlohn von 12,41 Euro in Deutschland. Trotz Beschwerden setzte der Arbeitgeber die Unterbezahlung fort.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Das Hauptzollamt Itzehoe verhängte daraufhin gegen das Unternehmen ein Bußgeld von etwa 130.000 Euro und gegen den Geschäftsführer ein weiteres in Höhe von 135.000 Euro. Zusätzlich erließ das Landgericht Itzehoe einen Strafbefehl über knapp 45.000 Euro gegen den Direktor. Die Ermittlungen ergaben, dass die Gesamtunterschreitung der Löhne bei über 110.000 Euro lag. Zudem waren Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mehr als 25.000 Euro vorenthalten worden. Nach deutschem Recht können Verstöße gegen den Mindestlohn mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Der Geschäftsführer muss nun insgesamt rund 265.000 Euro an Bußgeldern sowie den Strafbefehl über 45.000 Euro zahlen. Der Name des Unternehmens und die Identität des Direktors wurden nicht veröffentlicht.

Die Strafen dienen als Warnung an Arbeitgeber, die sich nicht an die Lohnvorschriften halten. Die betroffenen Beschäftigten des Autohauses erhalten die ausstehenden Löhne nachträglich ausgezahlt. Die Behörden bestätigten zudem, dass säumige Sozialabgaben vollständig beglichen werden müssen.