Streit um Schienenanschluss zum Fehmarnbelt-Tunnel - Gericht weist Klagen ab

Streit um Schienenanschluss zum Fehmarnbelt-Tunnel - Gericht weist Klagen ab
Streit um Bahnanbindung zum Fehmarnbelttunnel – Gericht weist Klagen ab
Teaser: Die Bauarbeiten für den Fehmarnbelttunnel nach Dänemark laufen, doch es gab Streit um die Bahnanbindung auf deutscher Seite. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden.
27. Mai 2025, 06:43 Uhr
Ein großes juristisches Hindernis für das Projekt Fehmarnbelttunnel ist ausgeräumt: Das Bundesverwaltungsgericht hat acht Klagen gegen die Hinterlandanbindung der Bahnstrecke abgewiesen. Das Urteil ebnet den Weg für einen 11,5 Kilometer langen Abschnitt, der den Fehmarnbelt mit dem Fehmarnsund verbindet – Teil einer insgesamt 88 Kilometer langen Strecke von Puttgarden nach Lübeck. Fertiggestellt wird der Tunnel die Reisezeit zwischen Hamburg und Kopenhagen auf nur noch zweieinhalb Stunden mit dem Zug verkürzen.
Das Gericht wies alle Einwände der Kläger zurück, darunter lokale Vertreter Fehmarns, einen Wasserversorgungsverband und Betreiber einer Touristenbahn. Ihre Bedenken betrafen Lärm, Erschütterungen und mögliche Beeinträchtigungen der Wasserversorgung. Die Richter urteilten jedoch, dass die Pläne der Eisenbahn-Bundesamt vollumfänglich den rechtlichen Anforderungen entsprechen und keine Mängel in der geplanten Trassenführung auf der Halbinsel Wagrien feststellbar seien.
Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) begrüßte die Entscheidung und forderte zügige Fortschritte beim Projekt. Deutschland ist vertraglich verpflichtet, die Verkehrsanbindungen auf seiner Seite zu realisieren. Langfristig ist ein Tunnel unter dem Fehmarnsund für Straßen- und Schienenverkehr vorgesehen; bis dahin dient die bestehende Brücke als Übergangslösung. Die Bauarbeiten für die Bahnanbindung des Ostseetunnels haben bereits Auswirkungen auf den lokalen Verkehr: Seit August 2022 ruht der Zugverkehr zwischen Neustadt in Holstein und Fehmarn – ein Zeichen für das Ausmaß der laufenden Arbeiten.
Der 18 Kilometer lange Fehmarnbelttunnel wird schließlich die deutsche Insel Fehmarn mit der dänischen Insel Lolland verbinden und sowohl Autos als auch Züge aufnehmen. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in Leipzig hatte zuvor bereits rechtliche Fragen zur Hinterlandanbindung geklärt und damit die Legitimität des Projekts gestärkt. Mit dem aktuellen Urteil kann nun die gesamte 88 Kilometer lange Strecke von Puttgarden bis Lübeck wie geplant voranschreiten.
Die Abweisung aller Klagen durch das Gericht räumt ein zentrales Hindernis für die Infrastruktur des Fehmarnbelttunnels aus dem Weg. Die Arbeiten am 11,5 Kilometer langen Abschnitt können nun fortschreiten, sodass die gesamte Bahnverbindung im Plan bleibt. Sobald der Tunnel in Betrieb ist, werden sich die grenzüberschreitenden Reisezeiten deutlich verkürzen – ein wichtiger Schritt für die Verbindung zwischen Deutschland und Dänemark.

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